Barbara Kubach-Ebner
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin (BAFM), Notarin a.D.
Studium der Rechtswissenschaften in Lausanne, München, Berlin
Studium der Französischen Sprache, Lausanne
Studium der Sozialpädagogik, Berlin
Assessorexamen 1979 in Berlin
Rechtsanwältin seit 1979
Bestellung zur Notarin 1996 (als Notarin tätig bis Februar 2012)
Ausbildung in Mediation seit 1993
- bei Zusammenwirken im Familienkonflikt, Berlin
- bei Himmelstein und Friedmann, USA
- bei Haynes, USA
Institut für Streitkultur Berlin, Mediation bei Gruppen- und Teamkonflikten bei Liz O'Brian und Barbara Filner, USA, "Multi-Party-Mediation"
Seit 1995 als Mediatorin tätig und zugelassen nach den Richtlinien des BafM
Zulassung zur Fachanwaltschaft für Familienrecht 1998
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltskurses Erbrecht 2007
Von 1999 bis 2006 im Vorstand des Vereins Zusammenwirken im Familienkonflikt, Berlin
Vorstandsvorsitzende des Berliner Erbschaftsinstituts
Mitglied im Deutschen Anwaltsverein, Arbeitsgruppe Familienrecht
Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation
Die Verbindung meiner verschiedenen Professionen als Rechtsanwältin und Mediatorin machen meinen Beruf für mich in höchstem Maße spannend und interessant.
Meine jahrelange aktive Mitgliedschaft im Verein Zusammenwirken im Familienkonflikt verhalf dazu, dass ich mich mit sämtlichen im Familienrecht auftretenden Themen einerseits juristisch und andererseits mit den sozialen und psychologischen Hintergründen auseinandergesetzt habe. Ich habe mich an Veränderungen in der Sichtweise zahlreicher rechtlicher Probleme sowie von Verfahrensproblemen beteiligt.
Aufgrund eines großen Bedarfs an der Klärung erbrechtlicher Auseinandersetzungen und meinem besonderen Interesse, in diesen Rechtsstreitigkeiten schlichtend tätig sein zu können, habe ich mich an der Gründung des Berliner Erbschaftsinstituts maßgeblich beteiligt.
In Zusammenarbeit verschiedener Professionen, die jeweils im Erbrecht tätig sind, kann eine optimale Unterstützung der Beteiligten gewährleistet werden. Mein Anliegen ist es, vorsorgende Nachlassplanung im Zusammenwirken mit den potentiellen Erben einverständlich zu gestalten. Erbrechtsstreitigkeiten sollen durch fachübergreifende Kompetenz sowie die Unterstützung im Einigungsverfahren möglichst ohne gerichtliche Hilfe ausgetragen werden können.
Sicherlich können nicht alle Streitigkeiten durch Einverständnis und Vereinbarung gelöst werden. Oft ist es auch erforderlich, dass eine gerichtliche Entscheidung ergeht, so dass in diesen Fällen das gerichtliche Verfahren das Richtige ist. In diesen Fällen vertrete ich engagiert die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten. Eine seit vielen Jahren bestehende Fortbildungsgruppe, in welcher monatlich die neueste Rechtsprechung erörtert und diskutiert wird, verhilft dazu, dass ich jeweils auf dem neuesten Kenntnisstand bin.
Mein Studium in der französischen Sprache, mein Aufenthalt in Lausanne und eine enge familiäre Verbindung zu Frankreich haben mich mit der französischen Sprache vertraut gemacht. Ich führe daher auch Mediationen für deutsch-französische Konfliktparteien durch.
Qualitätsicherung
Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden.
Die Ausstellung der Fortbildungsbescheinigung des DAV setzt eine Fortbildung in einem Umfang von mindestens 10 Stunden im Jahr voraus.
Sie können hier die letzten Fortbildungsbescheinigungen für Barbara Kubach-Ebner einsehen.
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